Schulanlässe

Betrieb

Grundsätzlich gelten:

  • Reglement über die Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen und Schullager der Sekundarschule des Amtes für Volksschulen vom 1. Mai 2011
  • Weisung zum Reglement vom 25. Januar 2012

Die Leitideen der Sekundarschule Aesch sind Bestandteil dieses Konzepts.

1. Schullager

Bedeutung:

Schullager sind eine besondere Form des Unterrichts mit speziellen fachlichen Schwerpunkten. Sie ermöglichen vielfältige Lehr- und Lernformen und erfassen Schülerinnen und Schüler über längere Zeit ganzheitlich. Daneben lockern Lager den Schulalltag auf und bieten viele Möglichkeiten zur Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz.

Lager sind Teil des Schulunterrichts, eine Teilnahme ist obligatorisch. Jeder Klasse sollen Lager ermöglicht werden.

Ziele:

  • Gemeinschaft leben
  • Selbsttätigkeit einbringen
  • Mitverantwortung übernehmen
  • Mitarbeit bei der Lagervorbereitung und im Lageralltag leisten
  • kritische Haltung gegenüber eigenem Konsumverhalten entwickeln

Verantwortung:

Für die Dauer eines Lagers vertritt die Lagerleitung die Erziehungsberechtigten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Sie regelt die Einzelheiten der Lagerordnung gemäss ihren Lagerzielsetzungen.

Begleitpersonen:

Für Sommerlager sind mindestens eine, für Winterlager sind mindestens zwei zusätzliche Begleitpersonen erforderlich.

Die Zahl der Begleitpersonen sollte nicht zu hoch sein, Die LeiterInnenzahl sollte das Resultat der folgenden Formel nicht übersteigen: Pro 5 SchülerInnen 1 Erwachsener +1.

Vom Kanton wird während der Lagerwoche für Teilpensenlehrpersonen der Lohn auf 100% aufgestockt (pro Klasse maximal 2). Dies muss vorgängig über das Sekretariat beantragt werden.

Als Entschädigung für externe LeiterInnen wird Fr. 50.00/Tag, die über die Lagerabrechnung abgerechnet werden, empfohlen.

Lageranzahl und Budgetkontrolle:

In den 4 Schuljahren sollen mindestens 2 Lager (inklusive Schneesport-Kurswoche)

angeboten werden. (Ergänzendes siehe „Leitideen/ Empfehlungen“)

Ab 01.01.2013 werden neu pauschalisierte Beträge für Schulreisen, Schullager und Exkursionen in Form von Kopfpauschalen an die Sekundarschulen pro Kalenderjahr ausbezahlt. Somit sind wir gezwungen, eine Budgetkontrolle zu führen. Die SL führt Listen mit den geplanten Lagern. Wird das Budget überschritten, bestimmen alle Beteiligten an einer Sitzung die Anzahl der Lager. Dabei wird dem Drittklasslagern erste Priorität gegeben. Als zweites orientiert man sich an der Häufigkeit der Lager pro Klasse.

Lagerdauer:

Die Lager an der Sekundarschule Aesch dauern 5 – 7 Tage.

Bei 5–Tagelagern findet sowohl am An- als auch am Abreisetag Schneesport beziehungsweise Lagerprogramm statt.

Lagerzeitpunkt:

Winterlager, 3. Januarwoche (Woche 3)

Gesamtlager Schneesport im 8. Schuljahr: In der Regel in der 2. oder 3. Woche zwischen Fasnachts- und Osterferien

Sommerlager, 1. Septemberwoche (Woche 36)

Finanzierung:

Beiträge Erziehungsberechtigte: Die kantonalen Mindestbeiträge, die eingefordert werden müssen, betragen:

  • Für Sommerlager    30 Fr. pro Tag und SchülerIn
  • Für Winterlager       40 Fr. pro Tag und SchülerIn

Eine weitere Finanzquelle ist bei Sportlagern J+S.

Lagergesuche und –berichte / Budget und Abrechnung:

Die Lagerleitung erstellt ein Budget und gibt dies auf dem vorgegebenen Formular ein. http://www.sekaesch.ch > Formulare

Vor dem Lager überweist das Sekretariat 80% des budgetierten kantonalen Beitrags auf das Klassekassenkonto, die Restzahlung erfolgt nach Einreichung von Abrechnung und Lagerbericht. Eine weitergehende Bevorschussung ist möglich.

Die Originalbelege müssen von der Klassenlehrperson während 10 Jahren aufbewahrt werden und müssen im Falle einer Finanzkontrolle kurzfristig abrufbar sein.

Die Originalbelege der Drittklasslager werden auf dem Sekretariat aufbewahrt.

Die LeiterInnen der Drittklasslager stellen diese zu Handen des Sekretariats zusammen. Vom Sekretariat können formale Vorgaben gemacht werden.

Autokosten können höchstens für ein Auto pro Lager abgerechnet werden. Siehe:

www.baselland.ch > Verordnung über den Auslageersatz SGS 153.15, §6-8

www.avs.bl.ch > Handbuch für Schulräte und Schulleitungen, > Indienststellung von privaten Motorfahrzeugen.

Die aktuelle Entschädigung pro km ist 0.70 Fr. (Stand 7.2012)

Gesamtlager Schneesport im 8. Schuljahr:

Die Schneesport- Kurswoche findet im Kurssystem für alle 3 Niveaus statt. Sie ist für alle 8. Klassen obligatorisch und findet im März statt.

Ziele:

  • Klassen- und niveauübergreifenden Kontakte fördern
  • Den unterschiedlichen Neigungen der Schülerinnen Rechnung tragen
  • Die Klassenlehrpersonen unterstützen und entlasten

2. Schul- und Abschlussreisen

Schulreisen (bis 3 Tage):

Gebiet: Ganze Schweiz und das grenznahe Ausland.

Anzahl: Eine Schulreise pro Schuljahr.

Anzahl Schulreisetage: 1. und 2. Klassen in der Regel 1 Tag, in der 3. Klasse sind 2 Tage, in der 4. Klasse 3 Tage möglich.

Abschlussreise 4. Klasse: Diese findet in der letzten Woche in der Regel von Montag bis Mittwoch statt. Die Kosten werden von der Klasse übernommen.

Gebiet: Ganze Schweiz und das grenznahe Ausland.

Der Abschlussbummel am Donnerstag letzte Woche für die 1.-3. Klassen wird von den Eltern finanziert.

Finanzierung:

Beiträge Erziehungsberechtigte: Die kantonalen Mindestbeiträge, die eingefordert werden müssen, betragen:

  • 1 Tag: Fr. 20       2 Tage: Fr. 50    3 Tage: Fr. 80
  • Die Eltern übernehmen ½ der Kosten.

Maximale Kosten für die Eltern:

Der Höchstbeitrag für die Eltern beträgt Fr. 40 pro Tag

Abschlussreisen:

Die Abschlussklassen-Lehrpersonen stellen eine für das jeweilige Abschlussjahr gültige Regelung auf. Für Abschlussreisen gibt es keine kantonalen Beiträge.

3. Exkursionen:

Exkursionen sind Unterrichtsveranstaltungen, die ausserhalb des Schulareals statt finden und ein Unterrichtsthema vertiefen, das momentan mit einer Klasse behandelt wird. (Alle andern Schulveranstaltungen gelten nicht als Exkursionen.)

Kulturelle Veranstaltungen werden über „Kulturelles in Schulen-kis.bl“ abgerechnet.

www.baselland.ch >Bildung>Kultur>kulturelles.bl>Formulare).

Obligatorische, eintägige Exkursionen sind für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich, es dürfen keine Kostenbeiträge erhoben werden.

Finanzierung:

Die Exkursionen werden zu 100% über die Schule finanziert.

Nur das Tram bezahlen die SchülerInnen selber.

Die Exkursionsleitung entscheidet, ob eine Begleitperson nötig ist oder nicht.

Besammlungs- und Entlassungsort:

  • 1. und 2. Klassen werden in Aesch oder der näheren Umgebung, z.B. Bhf. Dornach, besammelt und entlassen.
  • Ab der 3. Klasse ist eine Besammlung und Entlassung auch ausserhalb von Aesch, z.B. in Basel, möglich.

Diese Regelung wird in der Schulbroschüre publiziert. Eine Elterninformation im Elternheft genügt.

Die Exkursionsleitung regelt die Beschäftigung der zurückbleibenden Klassen.

Die Bewilligung der Exkursion erfolgt mit dem Exkursionsformular. (www.sekaesch.ch)

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen:

Spezialangebote müssen zwingend von Fachleuten begleitet werden.

Die J+S-Richtlinien sind zu beachten.

Bei Velofahrten besteht grundsätzlich Helmtragpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ohne Helm stehen im S1 eine Anzahl Velohelme zur Verfügung.

Fahrten mit selbst gefahrenen Kleinbussen sind zu unterlassen.

5. Rekognoszieren

Für die Rekognoszierung ist pro Klasse eine Pauschale von Fr. 70 festgelegt worden.

Aesch, 2012

Konzept Schullager, Schulreisen, Exkursionen Leitideen

Leitideen zu den Lagern

Lager sollten keine „Konsumwochen“ sein!

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu Eigenaktivität angeleitet werden.

Die kantonalen Finanzquellen sollen nicht zu einem exzessiven Einkauf externer Angebote verleiten (Seilpark, Kanu, Riverrafting). Einmalige Lagerhöhepunkte sind durchaus erwünscht, aber ein Lager soll nicht eine Anhäufung von extern organi­sierten Events sein.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an den anfallenden Haushaltsarbeiten ist zwingend.

Wünschenswert ist auch eine gemeinsame Menuplanung und Essenszubereitung.

Vielleicht ist es auch möglich, bewusst eine Woche auf Handy und andere elektronische Geräte zu verzichten.

Es ist empfehlenswert die Schülerinnen und Schüler auch Reisen mit dem Oeffentlichen Verkehr erleben zu lassen, auch wenn dies nicht immer die einfachste Reiseform ist.

Lagerarten

Es ist empfehlenswert, dass die SchülerInnen und Schüler neben Ski- und Snowboardlagern auch andere Lagerarten kennen lernen.

Sportlager sollen möglichst unter J+S laufen.

Begleiterinnen und Begleiter

Idealerweise wird eine Klasse von zwei Lehrpersonen begleitet, was aber in der Praxis nicht immer möglich ist.

Die schulinterne Leitungsteams werden durch die Lagerleiterinnen und –leiter und die Schulleitung gemeinsam gebildet.

Die Diskussionsgrundlage bildet die erste Fassung der Lagergesuche mit der Auflistung der Lehrpersonen, die bis eine Woche nach den Herbstferien, beziehungsweise Ende Mai einzureichen ist. Dabei ist zu melden, wenn interne Personalprobleme bestehen.

Wenn Personalprobleme bestehen, werden diese gemeinsam im Anschluss an den November- beziehungsweise Junikonvent besprochen.

Lagerteilnahme an Drittklasslagern

Grundsätzlich ist die Teilnahme an Lagern obligatorisch.

Auf Grund der Erfahrungen soll bei den Drittklasslagern eine Alternative angeboten werden, damit nicht vor allem das Lager Schnee erleben durch eine Ansammlung unmotivierter Schülerinnen und Schüler torpediert wird.

Schülerinnen und Schüler, die am Drittklasslager nicht teilnehmen wollen, stellen bis Ende Oktober ein Gesuch an die Schulleitung, in dem sie auch mögliche Schnupperlehren oder Sozialeinsätze skizzieren.

Eine Woche vor den Fasnachtsferien muss das offizielle Schnupperlehrgesuch bei der Schulleitung vorliegen.

(Schülerinnen und Schüler, die keine Schnupperlehre machen, erhalten von ihrem Klassenteam einen Arbeitsauftrag, der in der Schule zu erledigen ist und benotet werden kann.