Konzepte Förderung: Lernunterstützung, ISF, KK, BWB

Pädagogische Konzepte

1. Begriffe

1.1 Integrative SchulungsForm/ ISF

Mit Hilfe der Integrativen Schulungsform (ISF) soll die Schülerin, der Schüler mit heilpädagogischer Unterstützung die Anforderungen der Regelklasse erfüllen.

Ist dies in einzelnen Fächern nicht möglich, so gelten in diesen individuelle Lernziele.

1.2 Schulische Heilpädagogin/ Schulischer Heilpädagoge (SHP)

Die im Rahmen der ISF arbei­tende Fachperson ist die schulische Heilpädagogin/ der schulische Heilpädagoge (SHP) mit anerkanntem Diplom in Schulischer Heilpädagogik.

2. Grundlagen

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlagen für die Integrative Schulungsform sind im Bildungsgesetz §43 – §46, in der Verordnung für die Sekundarschulen §14, §15, §17 und in den „Handreichungen zur Integrativen Schulungsform 2006“ geregelt.

2.2 Pflichtenheft

Die Aufgaben der/des SHP und der Lehrperson sind im Pflichtenheft, s. 9., geregelt.

3. Rahmenbedingungen

3.1 Kleinklasse und ISF

Die Sekundarschule Aesch führt eine Kleinklasse und bietet die ISF in den Regelklassen Niveau A und E an.

3.2 Antrag und Genehmigung

Die Fachstellen (SPD oder KJPD) stellen Antrag auf ISF an die Schulleitung.

Die Schulleitung genehmigt die Massnahme im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten und entscheidet über die Klassenzuteilung.

Die Schulleitung beantragt auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die entsprechende Anzahl ISF- Stunden (4 resp. 2 ISF-Lektionen, gem. § 17 Absatz VO Sekundarschulen), beim AVS (Amt für Volksschulen).

3.3 Stundenplan

Die/der SHP legt der Schulleitung den Stundenplan bis zur 2. Woche des neuen Schuljahres zur Genehmigung vor und meldet allfällige Änderungen im laufenden Jahr.

4. Team

4.1 Klassenteam

Alle Lehrpersonen einer Klasse mit ISF bilden mit dem/ der zugeteilten SHP das Klassenteam.

Das Team trifft sich mindestens einmal im Quartal zur Besprechung (pädagogische Fragen, Förderplanung, Problemanalysen, usw.). Diese Besprechungen sind Teil des Berufsauftrages.

Die/der SHP lädt ein, erstellt die Traktandenliste, schreibt ein kurzes Protokoll.

4.2 Fachschaft SHP

Die SHP treffen sich mindestens einmal im Semester.

Kopie der Einladung mit Traktandenliste und Protokoll gehen an die SL.

5. Beurteilung und Zeugnis

5.1 Lernzielkontrollen

ISF Schülerinnen und Schüler lösen dieselben Lernzielkontrollen wie Regelklassenschülerinnen und Regelklassenschüler und werden mit derselben Notenskala bewertet. Dies gilt für alle Fächer ohne individuelle Lernziele.

5.2 Zeugnis

Die Schülerin/ der Schüler mit individuellen Lernzielen erhält das Regelklassenzeugnis mit dem Vermerk „ISF“.

5.3 Individuelle Lernziele

Individuelle Lernziele sind im Zeugnis dokumentiert.

5.4 Bericht

Die/der SHP schreibt Ende des 2. Semesters einen Bericht, der am Notenkonvent besprochen wird.

Der Bericht enthält Angaben über Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Die/der SHP holt die Meinung des Klassenkonvents ein.

Je eine Kopie geht an die SL und die Klassenlehrperson.

Der Bericht wird mit der Schülerin, dem Schüler besprochen, dem Zeugnis beigelegt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.

6. Übertritt

6.1 Übertritt aus der Primarschule

gemäss Laufbahnverordnung

6.2 Übertritt von der Regelklasse in den Kleinklassenstatus mit ISF

In Absprache mit der Klassenlehrperson, dem Klassenkonvent, der/dem SHP und den Erziehungsberechtigten wird eine Abklärungsphase festgelegt und gleichzeitig eine Abklärung beim SPD eingeleitet. Dieser stellt den Antrag auf ISF bei der Schulleitung.

6.3 Übertritt in die Kleinklasse

Bei ungenügenden schulischen Leistungen und/ oder bei Schwierigkeiten bei der Integration der ISF Schülerin, dem ISF Schüler in die Regelklasse können diese auf Empfehlung der/des SHP, der Klassenlehrperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten in der Regel auf Semesterwechsel in die Kleinklasse übertreten.

Die/der SHP stellt in Absprache mit der Klassenlehrperson, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin/ dem Schüler Antrag auf Übertritt in die KK an die Schulleitung.

6.4 Austritt aus der ISF / Übertritt in die Regelklasse

Wenn die Promotionsbedingungen der Regelklasse erfüllt sind und keine schulische heilpädagogische Unterstützung mehr erforderlich ist, ist der Wechsel in den Regelklassenstatus möglich.

Die/der SHP stellt in Absprache mit der Klassenlehrperson, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin/ dem Schüler Antrag auf Aufhebung der ISF an die Schulleitung.

Damit ist jegliche schulische heilpädagogische Unterstützung hinfällig.

Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung einen schriftlichen Entscheid.

Eine Kopie des Entscheides geht an die einweisende Fachstelle (SPD oder KJPD).

6.5 Übertritt ins Werkjahr

Nach der 8. Klasse Niveau A treten ISF Schülerinnen und Schüler in der Regel in das Werkjahr über.

6.6 Übertritt in die 9. Klasse

Um in das 9. Schuljahr übertreten zu können, müssen die ISF Schülerinnen und Schüler mindestens während des zweiten Semesters der 8. Klasse ohne schulische heilpädagogische Unterstützung die Anforderungen als Regelklassenschülerinnen/ Regelklassenschüler erfüllen und im Schlusszeugnis des 2. Semesters definitiv befördert sein.

In begründeten Fällen kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, der Klassenlehrperson und des Klassenkonventes ausnahmsweise in der 9. Klasse eine ISF Unterstützung gesprochen werden.

7. Förderplan

Die/der SHP erstellt einmal pro Semester einen Förderplan (s. Anhang).

Der Förderplan wird in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und dem Schüler, der Schülerin ausgearbeitet.

Die aufgrund der Förderplanung vereinbarten Lern- und Verhaltensziele werden schriftlich festgehalten und im Rahmen der folgenden Förderplanung überprüft.

Der Förderplan gibt Auskunft über die schulischen Förderziele, den zeitlichen Rahmen und die Evaluation.

Der Förderplan liegt bei neuen ISF Schülerinnen und Schülern bis spätestens sechs Wochen, bei Weiterführungen bis eine Woche nach Semesterbeginn vor und geht an das jeweilige Klassenteam und die SL.

Die Erziehungsberechtigten und weitere Beteiligte werden informiert.

8. Standortbestimmung

Es findet jährlich mindestens im 3. Quartal eine Standortbestimmung zwischen der/dem SHP, der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten statt. An dieser soll auch die Fortführung oder die Absetzung der ISF erörtert werden.

Die Standortbestimmung erfolgt aufgrund des Leistungsstandes, des Förderplans und des Berichts.

Die/der SHP lädt zur Standortbestimmung ein. Das Kurzprotokoll geht an alle Beteiligten und die SL.

9. Pflichtenheft

9.1 Schulische Heilpädagogin/ schulischer Heilpädagoge

Beobachtung der Schülerin, des Schülers und Erstellen der Lernbiographie und der Kind – Umfeld Analyse

Erstellen der Förderdiagnose und der Förderplanung

Schulische Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Bedürfnissen und Begabungen

Koordination der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und den Fach­stellen

Administration im Zusammenhang mit ISF

Rechtzeitige Absprache mit der Lehrperson bezüglich der nächstfolgenden Unterrichtseinheit (Schülerin/ Schüler– Fach – Inhalt – Thema – Organisation – Aufgabenverteilung)

Selbständige Vorbereitung und Durchführung einzelner Unterrichtseinheiten

Unterrichtsmaterialien aufbereiten

Verantwortung für die Vor- und Nachbereitung der Lernmaterialien für die individuellen Lernziele.

Unterstützung in der Durchsetzung der Klassenregeln

ISF wird mehrheitlich im Klassenverband durchgeführt

Mögliche Gründe zum vorübergehend getrennten Unterricht können u.a. sein:

  • Vertiefen von wichtigen schulischen Inhalten
  • Arbeitstechniken aufbauen
  • Arbeitsklima mit möglichst wenig Ablenkung schaffen
  • Klassensituation entspannen
  • Teilnahme an den Teamsitzungen und den Notenkonventen
  • Weiterbildung im Bereich ISFVerantwortung für die schulische Förderung der Regelklasse insgesamtZusammenarbeit mit allen beteiligten Fachpersonen
  • Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts (erweiterte Lehr- und Lernformen)

9.2 Lehrperson

Planung des Unterrichts im Hinblick auf die Anwesenheit der/des SHP, beachten der daraus entstehenden Ressourcen und nutzen der erweiterten Möglichkeiten im Unterricht.

Rechtzeitige Absprache mit der/dem SHP bezüglich der nächstfolgenden Unterrichtseinheit (Schülerin/ Schüler– Fach – Inhalt – Thema – Organisation – Aufgabenverteilung)

Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Lernmaterialien für die individuellen Lernziele

Besondere Termine, welche die Klasse betreffen, der/dem SHP frühzeitig bekannt geben

Information über besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit ISF Schülerinnen und Schülern an die/den SHP

Teilnahme an den Standortgesprächen

Weiterbildung im Bereich ISF

10. Schulleitung

Bewilligung der Anträge des SPD für die ISF

Führung der ISF Listen

Zuteilung der ISF Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen

Zuteilung der ISF Stunden an die/den SHP