Beurteilung

Grundsatz

  • Wir legen Wert auf ein gesundes Lernklima, bei dem die Schülerinnen und Schüler optimal gefördert und gefordert werden. Die Methodenvielfalt ist uns dabei wichtig.
  • Wir unterstützen uns und arbeiten zielgerichtet zusammen.
  • Wir beurteilen die Leistungen der Schüler und Schülerinnen regelmässig und transparent.

Die Notengebung basiert auf der Laufbahnverordnung 640.21

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/handbuch/laufbahn/beurteilung/summative-beurteilung/sekundarschule

Rahmenbedingungen

Reglement Notengebung Sek Aesch

Grundsatz

Die Notengebung ist für Schülerinnen und Schüler, sowie Erziehungsberechtigte transparent und nachvollziehbar. Über die Kriterien der Notengebung, die Art, die Anzahl und die Termine der Prüfungen wird zu Beginn der Beurteilungsperiode informiert.

Die Noten werden spätestens nach der Rückgabe der Beurteilung in SAL erfasst.

Ausreichende und regelmässige Beurteilung

Pro Tag sollten für den ganzen Klassenverband höchstens zwei Prüfungen, pro Woche höchstens 4 durchgeführt werden.

Jedes Quartal soll möglichst in gleichen Teilen in die Zeugnisnote einfliessen.

Jede Zeugnisnote muss mindestens auf 3 Beurteilungen abgestützt sein. Bei der Jahrespromotion gilt der Richtwert von Anzahl Wochenlektionen plus 2.

Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft 640.211:

https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640.211

genehmigt vom Schulrat am 13.2.2020