Schulführung – Personalführung

Die Schulleitung ist für die operative Leitung der Schule verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind in der Ressortaufteilung geregelt. Als Grundlage dient die Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11).

Die Schulleitung orientiert sich bei der Rollengestaltung am Modell der „Kontextsteuerung“ («Pädagogische Schulführung» Impulse für die Reflexion der Führungspraxis, Bildungsraum Nordwestschweiz, Arbeitsgruppe Schulführung und -steuerung in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Norbert Landwehr):

  • Sicherstellung eines verlässlichen Rahmens, der für eine koordinierte pädagogische Arbeit an der Schule förderlich ist;
  • Zurückhaltung bei Direkteingriffen in den pädagogischen Gestaltungsraum der Lehrpersonen;
  • Forderung und Förderung einer eigenverantwortlichen und reflektierten Ausgestaltung des pädagogischen Handlungsspielraums der Lehrpersonen.

Mit der Organisationsform der Jahrgangteams sind die dafür notwendigen strukturellen Voraussetzungen vorhanden.

Die Schulleitung richtet sich nach den Orientierungsrastern der FHNW und den LCH Standesregeln.

Personalführung

Folgende Grundsätze sind für uns in der Personalführung zentral:

Ermöglichen statt verhindern
Wir entscheiden und handeln nach geregeltem Ablauf und kommunizieren so, dass das Verlangte zu verstehen und erfolgreich umzusetzen ist. Die Betroffenen werden einfach, transparent und im Dialog an den Prozessen beteiligt.

Sich austauschen statt vorhalten
Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und pflegen einen wertschätzenden Umgang sowie einen offenen Austausch. Wir bitten regelmässig darum, Feedback zu erhalten und Feedback geben zu dürfen.

Die Schulleitung führt regelmässig Unterrichtsbesuche und förderorientierte Mitarbeitergespräche durch.

Qualitätsmängel werden von der Schulleitung aktiv angegangen. Das Vorgehen ist im Handbuch für Schulräte und Schulleitungen des Kantons geregelt.

Anhörung Konvent: 20.01.2021

Genehmigung Schulrat: 28.01.2021