Konventsordnung

Der Konvent beschliesst, gestützt auf die §40 bis 42 der Verordnung für die Sekundarschule, folgende Geschäftsordnung:

Zweck des Konvents

  • Er nimmt zu wichtigen Fragen der Schule und des Bildungswesens Stellung.
  • Er berät und unterstützt die Schulleitung in pädagogischen und organisatorischen Fragen.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms, der Haus- und Absenzenordnung und schulinterner Erlasse mit.
  • Er diskutiert und entwickelt Fragen und Belange zum Schulalltag.
  • Er bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen.
  • Er wählt die Vertretung der Lehrpersonen im Schulrat.
  • Er wählt die Vertretung in die Delegiertenversammlung der Konferenz der Lehrpersonen der Sekundarschule.
  • Er wählt die Konventsleitung.

Organisation

  • Die Konventsleitung besteht aus mind. drei Lehrpersonen. Sie konstituiert sich selbst.
  • Die Amtsdauer der Konventsleitung dauert zwei Jahre.
  • Die Planung des Sitzungskalenders erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit der Konventsleitung und den Jahrgangsleitungen.  Ausserordentliche Konvente werden einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder sofern ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eine solche verlangt.
  • Traktanden und Anträge von Schulleitung und Kollegium können bis zehn Tage vor dem Konvent elektronisch eingegeben werden.
  • Vorhersehbare Abwesenheiten von den Konventen müssen schriftlich der Schulleitung gemeldet werden.
  • Die Schulleitung führt die Präsenzliste.
  • Die Einladungen erfolgen in der Regel mindestens vier Arbeitstage vor dem Konventstermin.
  • Die Konventsleitung übernimmt die Organisation und Durchführung der Konvente.
  • Die Ressourcen werden aus dem Schulpool gesprochen.

Rechte und Pflichten

  • Die Teilnahme am Konvent ist für alle an der Schule tätigen Lehrpersonen mit einem Pensum von mehr als 8 Lektionen verpflichtend.
  • Alle teilnehmenden Lehrpersonen haben das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. Die Schulleitung hat nur das Stimmrecht.

Beschlüsse

  • Der Konvent ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten anwesend ist.
  • Ein Beschluss des Konvents in Sachfragen bedarf des einfachen Mehrs der anwesenden Stimmberechtigten.
  • Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute, in den nachfolgenden das relative Mehr.
  • Bei Stimmengleichheit gibt die Schulleitung den Stichentscheid.

Protokoll

  • Über sämtliche Sitzungen des Konvents ist ein Verlaufsprotokoll in gekürzter Fassung zu führen.
  • Das Protokoll wird an der nächsten Sitzung genehmigt und verdankt.

Abänderungsanträge erfolgen schriftlich bis mindestens zwei Tage vor dem Konventstermin.

Anhörung Konvent: 10.3.2021

Genehmigung Schulrat: 11.3.2021