Kommunikationskonzept

Leitfaden zum Umgang mit vertraulichen Daten an der Sek Aesch

Der Leitfaden soll allen Mitarbeitenden eine Hilfe im Umgang mit Personendaten im Schulalltag sein. In der Volksschule werden viele und oft besonders heikle Personendaten über Schülerinnen und Schüler sowie über die Erziehungsberechtigten bearbeitet.

Personendaten und besondere Personendaten

Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Neben allgemeinen Informationen wie die Personalien können dies auch besondere Personendaten bzw. Daten aus der Intimsphäre sein: z.B. Angaben über persönliche Probleme der Schülerinnen oder der Erziehungsberechtigten, Gesundheitsdaten sowie Informationen über administrative oder strafrechtliche Massnahmen. Das Informations- und Datenschutzgesetz, (IDG) definiert unter §3 den Begriff Personendaten und besondere Personendaten.

Datenbearbeitung und Datenweitergabe

Die rechtliche Grundlage für die Bearbeitung von besonderen Personendaten im Schulbereich ist im Bildungsgesetz § 4a Abs. 1 und 2 geregelt. (Bildungsgesetz SGS 640):

§ 4a * Datenbearbeitung und Datenweitergabe

1 Über Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte werden personenbezogene Daten erhoben, die:

  1. im Rahmen des Bildungsauftrags zur Organisation und Administration erforderlich sind;
  2. für die Promotion der Schülerinnen und Schüler erforderlich sind;
  3. zur Abklärung des Förderbedarfs und zur Unterstützung des Lernerfolgs erforderlich sind.

2 Die Daten werden von unterrichtenden Personen, Personen mit einem pädagogisch-therapeutischen Auftrag, Personen mit einem administrativ-organisatorischen Auftrag, den Schuldiensten sowie von Personen mit einem Auftrag im Bereich der Berufsintegration erhoben und bearbeitet.

Pflicht zur Verschwiegenheit

Es ist zu beachten, dass alle Mitarbeitenden, der Schulrat und andere Aufsichtsbehörden an das Amtsgeheimnis gebunden sind. Sie müssen deshalb alle erhobenen Personendaten vertraulich behandeln.

§ 38 Pflicht zur Verschwiegenheit Personalgesetz  SGS 150 
1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, soweit an der Geheimhaltung ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse besteht oder wenn eine besondere Vorschrift dies vorsieht. *

2 Diese Verpflichtung bleibt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Sorgfalts- und Treuepflicht( Art. 321a OR )

Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen.

Der Arbeitnehmer hat die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren.

Meldung von Missständen

Bei Missständen haben sich die Mitarbeitenden in erster Linie an die direkten Vorgesetzten zu wenden. Sollte ein internes Ansprechen nicht möglich sein oder nicht zu einer Behebung des Missstandes führen, können sich die Mitarbeitenden an die kantonale Ombudsperson wenden.

Personalgesetz SGS 150

§ 38a *

1 Mitarbeitende sind berechtigt, der kantonalen Ombudsperson Missstände zu melden. *

2 Eine Meldung an die Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn die Ombudsperson nach Eingang einer Meldung nicht tätig wird und sie in gutem Glauben sowie im öffentlichen Interesse erfolgt. *

Umgang mit personenbezogenen Daten an der Sek Aesch

  1. Personenbezogene Daten werden nach dem „need-to-know“-Prinzip weitergeleitet.
  2. Die vertraulichen Daten werden nur über den internen Emaildienst von IT SBL «vorname.nachname@sbl.ch» verschickt.
  3. Die Dokumente werden ausschliesslich auf dem kantonalen WebDAV-Server gespeichert. (Anleitung)
  4. Die Förderlehrpersonen erhalten die Anträge ihrer Schülerinnen und Schüler.
  5. Die Förderlehrperson entscheidet, welche Informationen für das Klassenteam oder einzelne Lehrpersonen relevant sind und leitet die Anträge bei Bedarf weiter.

Kommunikationskanäle

  1. Zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schüler: Teams oder sbl-Mail
  2. Zwischen Lehrpersonen und Eltern: Brief, sbl-Mail und Telefon
  3. Zwischen Mitarbeitenden: Teams, sbl-Mail und Telefon

Genehmigt Schulrat, 24. November 2022

Konvent 07.12.2022