Kursbildung wpf- und ea-Fächer
Pädagogische Konzepte
Gesetzliche Grundlagen
In der Verordnung für die Sekundarschule SGS 642.11 sind die gesetzlichen Grundlagen zur Kursbildung in §11 und §11a geregelt.
Umsetzung
Unsere Schule führt in der Regel alle Angebote aus dem Wahlpflichtbereich durch und bietet im Rahmen des Ergänzenden Angebots Freifächer an. Aus besonderen Gründen, insbesondere bei Unter- bzw. Überschreitung der Mindest- bzw. Maximalzahl an Schülerinnen und Schülern, kann die Schulleitung in Absprache mit dem Amt für Volksschulen Ausnahmen bewilligen oder Kurse zusammenlegen.
Anhörung Konvent am 30.03.2017
Genehmigung durch Schulrat am 06.04.2017