Vertretung Lehrpersonen im Schulrat

Lehrpersonenvertretung im Schulrat der Sekundarschule Aesch

Grundsatz

Wir nehmen die Anliegen und Meinungen aller Interessengruppen ernst.

Rahmenbedingungen

Das Bildungsgesetz Baselland, SGS 640 §81 und die Verordnung für die Sekundarschule, SGS 642.11 §41, §42, §48 legen die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung einer Lehrpersonenvertretung fest.

Die Lehrpersonen der Sekundarschule Aesch wählen zwei Angehörige des Kollegiums als Lehrpersonenvertretung. (Amtszeit und Wiederwahl gemäss § 48 VO Sekundarschule)

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang das absolute, bzw. im zweiten das relative Mehr erreicht.

Die Lehrpersonenvertretungen erhalten ein Sitzungsgeld.

Aufgaben und Pflichten

Die Vertretungen der Lehrpersonen

  • nehmen regelmässig und mit beratender Stimme an den Schulratssitzungen teil.
  • bringen dort als Fachpersonen die Sicht der Lehrerschaft, bzw. von direkt Betroffenen ein.
  • nehmen an den Sitzungen schulinterner Kollegien/Gremien teil, sofern sie dazu eingeladen werden.
  • können von einzelnen Kolleginnen oder Kollegen oder von ganzen Gruppen zu Besprechungen mit dem Schulrat, Exponenten des Schulrats oder der Schulleitung eingeladen werden.
  • reichen dem Schulrat oder der Schulleitung Besprechungspunkte ein. Basis dafür sind Anträge aus dem Kollegium/Konvent.
  • sind Ansprechperson des Kollegiums für Schulratsthemen.
  • behandeln die Inhalte der Schulratssitzungen vertraulich.

Anhörung Konvent: 01.09.2021

Genehmigung Schulrat: 23.09.2021