MAG und Unterrichtsbesuche
Betrieb
Gemäss Beschluss vom 26. Januar 2005 macht der Schulrat nach einem vereinbarten Konzept Unterrichtsbesuche und zwar während der offiziellen Schulbesuchstage sowie nach vorheriger Absprache mit den Lehrpersonen an zwei frei wählbaren Tagen. Jedes Schulratsmitglied besucht die ihm zugeteilten Lehrpersonen.
Die Unterrichtsbesuche dienen der Kontaktpflege und bieten dem Schulrat als Behörde den direkten Einblick in den Schulalltag. Mit den Unterrichtsbesuchen werden die Wertschätzung der Arbeit der Lehrpersonen und das Interesse am Schulbetrieb zum Ausdruck gebracht. Das Schulrats-Mitglied beobachtet das Geschehen und unterlässt dessen Beurteilung. Für sämtliche fachlichen und methodisch-didaktischen Belange ist die Schulleitung zuständig. Das Schulrats-Mitglied nimmt zum Beispiel wahr, wie das Klassenklima oder der Umgang zwischen Schülerinnen und Schülern und der Lehrperson auf sie wirkt.
Das Schulrats-Mitglied führt mit der besuchten Lehrperson ein Gespräch. Dieses findet in Absprache mit der besuchten Lehrperson statt.
Das Schulrats-Mitglied thematisiert seine Wahrnehmungen im Sinne von: „Mir ist aufgefallen, …“ und hat im Weiteren die Möglichkeit, Fragen zum Schulalltag zu stellen. Die Befindlichkeit der Lehrperson ist ein wesentlicher Gesprächspunkt.
Die Information des Schulrats über die Unterrichtsbesuche besteht aus einer Vollzugsmeldung unter Angabe von Datum, Lehrperson, Klasse und Fach an der jeweils nächsten SR-Sitzung.
Für den Fall, dass sich anlässlich eines Schulbesuchs Probleme zeigen, gilt folgendes Vorgehen: Nach erfolgtem Gespräch mit der besuchten Lehrperson sucht das Schulrats-Mitglied zusammen mit der betreffenden Lehrperson das Gespräch mit der Schulleitung.
Dieser Leitfaden wurde überarbeitet und an der Schulratssitzung vom 19. September 2012 einstimmig genehmigt.